Anton Schu(e)ller von Schu(e)llern zu Schrattenhofen, Reichsritter
Johann Anton von Schullern zu Schrattenhofen, in den älteren Quellen noch vielfach als Anton Schueller bezeichnet, gehört zu jenen Gestalten des 18. Jahrhunderts, an denen sich sozialer Aufstieg, landesfürstlicher Dienst und familiengeschichtliche Verstetigung in besonders deutlicher Weise beobachten lassen. Geboren 1695 in Schwaz, gestorben am 16. Juli 1763 in Innsbruck, verkörpert er nicht den altüberlieferten Hochadel, sondern jenen habsburgischen Funktions- und Beamtenadel, dessen Rang sich aus Vermögen, Ausbildung, Ämterlaufbahn, Loyalität und landesfürstlicher Anerkennung zusammensetzte.[1]
Die Voraussetzungen dieses Aufstiegs wurden bereits in den beiden vorangehenden Generationen geschaffen. Johann Antons Großvater Bartlmä Schueller erscheint in den Quellen als wirtschaftlich erfolgreicher, siegelmäßiger und lehensfähiger Mann, der 1656 den Schrotterhof in Schwaz erwarb und später auch mit Zehentrechten belehnt wurde. In seiner Verlassenschaft von 1689 tritt bereits ein beträchtliches Vermögen hervor. Damit war die materielle und rechtliche Grundlage gelegt, auf der die Familie ihre Stellung im Tiroler Landesleben weiter ausbauen konnte.[2]
Auf diesem Fundament wirkte Johann Antons Vater Johann Schueller weiter. Er war im öffentlichen Leben von Schwaz sichtbar präsent, fungierte als Abgeordneter der Landgemeinden des Unterinntales im Tiroler Landtag und als Marktviertelsausschuss. Von besonderem Gewicht wurden später jene Verdienste, die ihm im Zusammenhang mit den bayerisch-französischen Kriegsläuften zu Beginn des 18. Jahrhunderts zugeschrieben wurden: Er unterstützte die Landesverteidigung mit namhaften Geldsummen, stellte Versorgungsgüter bereit und ließ zudem sieben Mann auf eigene Kosten ins Feld stellen. In der Erinnerung der Familie und in der Argumentation des späteren Ritterstandsdiploms bildeten diese Leistungen einen wichtigen Baustein des familialen Prestiges.[3]
Johann Anton wuchs demnach in einem Milieu auf, das keineswegs altadelig, wohl aber wirtschaftlich konsolidiert, politisch respektiert und sozial aufstiegsfähig war. Hinzu kam die Verbindung mit der Familie Tannauer mütterlicherseits, die den sozialen Horizont des Hauses zusätzlich erweiterte. Entscheidend wurde jedoch seine akademische Bildung. Johann Anton studierte in Innsbruck und graduierte am 10. Juli 1717 als utriusque iuris licentiatus. Damit war jener Schritt vollzogen, der für Angehörige des frühneuzeitlichen Beamtenadels von grundlegender Bedeutung war: die Übersetzung familiären Kapitals in juristische Qualifikation und damit in administrative Verwendbarkeit.[4]
Seine weitere Laufbahn zeigt einen stetigen, gut dokumentierten Aufstieg. Er erscheint zunächst als oberösterreichischer Regimentsadvokat, wurde 1724 von Franz Eusebius Trautson Graf zu Falkenstein zum Inspektor der in Tirol gelegenen Herrschaften, Güter und Effekten bestellt, ist 1728 als Hofkammer-Prokurator greifbar, 1732 als Kurator des Weinhart’schen Fideikommisses und wurde 1734 schließlich zum oberösterreichischen Repräsentations- und Hofkammerrat ernannt. Im selben Jahr war er mit dem sicheren Transport erheblicher Geldsummen zwischen Wien, Innsbruck und Bozen betraut. Diese Ämterlaufbahn zeigt ihn als typischen Vertreter des habsburgischen Dienstadels: juristisch geschult, im Finanz- und Verwaltungsbereich erfahren und für sensible Aufgaben als verlässlich angesehen.[5]
Auch seine Heirat fügt sich in dieses Bild. 1718 beziehungsweise 1719 vermählte er sich mit Catharina Eleonora Lachemayr von Ehrenheimb und Madlein, der Tochter des kaiserlichen Rates und oberösterreichischen Lehenssekretärs Cyriak Jakob Lachemayr. Diese Verbindung war nicht bloß privat bedeutsam. Sie stärkte Johann Antons Einbindung in ein verwaltungsnahes und sozial gehobenes Milieu, dessen Netzwerke für Karriere und Standesbildung des 18. Jahrhunderts von erheblicher Tragweite waren. Die Ehe brachte acht Töchter und einen Sohn hervor; fünf der Töchter wurden Nonnen. Der einzige Sohn, Johann Franz Jakob von Schullern zu Schrattenhofen, führte den erreichten Aufstieg in der nächsten Generation weiter.[6]
Das Schlüsseljahr von Johann Antons sozialem Aufstieg war 1734. In diesem Jahr wurde seinem Ansuchen nicht lediglich durch die Erhebung in den erbländischen Adel, sondern mit der Verleihung des Reichs- und erbländisch-österreichischen Ritterstandes mit dem Prädikat „von Schuellern zu Schrattenhofen“ entsprochen. Gerade dieser Schritt zeigt, dass seine Karriere nicht als bloß individuelle Laufbahn zu verstehen ist. Vielmehr bündelten sich in ihm die Leistungen des Großvaters, die landständisch und patriotisch erinnerte Loyalität des Vaters und die eigene juristisch-administrative Bewährung in habsburgischen Diensten.[7]
Besonders aufschlussreich ist, dass sich Johann Antons Stellung nicht in Titeln und Ämtern erschöpfte, sondern durch Zeichen persönlicher landesfürstlicher Gnade sichtbar verdichtet wurde. Im Zusammenhang mit seinen Diensten während des Polnischen Thronfolgekrieges wurde ihm 1735 eine von Kaiser Karl VI. gewährte Gnadenkette angekündigt; in seiner Verlassenschaft von 1763 erscheint sodann die „Gnaden-Kötten“ samt dem mit Diamanten besetzten kaiserlichen Porträt. Hinzu kamen eine von Maria Theresia 1739 erhaltene Porzellan-Tabatiere sowie mehrere Waffen, die ausdrücklich als Geschenke Kaiser Karls VI. bezeichnet wurden. Solche Gegenstände waren im 18. Jahrhundert keine Nebensächlichkeiten, sondern sichtbare Zeichen von Nähe, Anerkennung und Patronage innerhalb des habsburgischen Dienststaates.[8]
Nicht minder bedeutend für die historische Einordnung Johann Antons ist die Belehnung mit den Herrschaften Hilzingen und Staufen. Für den 8. Februar 1751 ist archivalisch belegt, dass er diese Herrschaften vom Reichsgotteshaus Petershausen zu Lehen erhielt; eine weitere Urkunde vom 25. November 1761 dokumentiert die Erneuerung dieses Verhältnisses. Der Vorgang verdient deshalb besondere Aufmerksamkeit, weil er Johann Anton nicht nur als Tiroler Hofkammerbeamten, sondern als in einen größeren reichs- und vorderösterreichischen Herrschaftsraum eingebundenen Lehnsträger sichtbar macht.[9]
Gerade hier ist begriffliche Präzision erforderlich. Petershausen war seit 1214 Reichsabtei und damit reichsunmittelbar; überdies gehörte die Abtei dem schwäbischen Reichsprälatenkollegium an, dessen institutionelle Genese 1575 als abgeschlossen gelten kann und dessen Mitglieder auf dem Reichstag ein gemeinsames votum curiatum führten. Petershausen war damit nicht bloß geistlicher Grundherr, sondern reichsständisch qualifizierter Herrschaftsträger.[10] Zugleich standen Hilzingen und Staufen in einem österreichisch-vorderösterreichischen Oberlehnszusammenhang; Hilzingen wird in LEO-BW ausdrücklich als österreichisches Lehen des Klosters Petershausen bezeichnet.[11] Die Belehnung Johann Antons ist daher nicht unbesehen als Reichslehen im engen staatsrechtlichen Sinn zu bezeichnen, sondern präziser als Teil eines reichsrechtlich gerahmten und zugleich vorderösterreichisch überformten Lehnskomplexes zu verstehen.[12]
Der Lehensrevers von 1751 ist hierfür besonders aufschlussreich. Er nennt Maria Theresia ausdrücklich als „Lehensfrau“ und bezeichnet Petershausen als „Reichsgotteshaus“. Damit treten die beiden Ebenen des Vorgangs klar hervor: einerseits die Reichsqualität der verleihenden Abtei, andererseits die habsburgische Oberlehnshoheit über den konkreten Herrschaftsraum. Noch bedeutsamer ist der sachliche Umfang des verliehenen Rechtsbestandes. Der Revers spricht nicht bloß von Zugehörungen und Einkünften, sondern auch von Rechten und Gerechtigkeiten, von hoher und niederer Obrigkeit sowie von Kriminaljurisdiktion. Das Lehen war hier also keine leere Traditionsform, sondern ein Herrschaftsverhältnis mit obrigkeitlicher Substanz.[13]
Für Johann Antons Biografie bedeutet dies eine wesentliche Schärfung. Er erscheint nicht mehr nur als aufgestiegener Tiroler Verwaltungsadeliger, sondern als Träger einer Stellung, in der sich mehrere Ebenen frühneuzeitlicher Ordnung bündelten: Reichsritterschaft, habsburgischer Hofdienst, landesfürstliche Gnade und lehnsrechtlich strukturierte Herrschaftsausübung. Die Erneuerung des Lehens im Jahre 1761 bestätigt, dass es sich dabei nicht um eine zufällige Einzelbegünstigung handelte, sondern um ein fortbestehendes, rechtlich gebundenes Verhältnis.[14]
Freilich ist in methodischer Hinsicht Zurückhaltung geboten. Die erhaltenen Gnadenerweise Karls VI. und Maria Theresias sowie die ausdrückliche Nennung Maria Theresias als „Lehensfrau“ machen Johann Antons Nähe zum habsburgischen Patronagesystem deutlich; sie beweisen jedoch nicht unmittelbar, dass die Herrscherin die Verleihung von Hilzingen und Staufen persönlich betrieben habe. Zulässig ist daher nicht die Behauptung einer eindeutig nachweisbaren persönlichen Intervention, sondern die vorsichtigere Feststellung, dass Johann Anton zu jenem Kreis begünstigter und bewährter Funktionsadeliger gehörte, für den eine solche Belehnung in sozialer und politischer Hinsicht durchaus plausibel erscheint.[15]
Auch die Familienperspektive bestätigt dies. Johann Franz Jakob, der einzige Sohn, wurde 1723 geboren, studierte in Innsbruck und Siena, graduierte ebenfalls in beiden Rechten und stieg später zum wirklichen Marschkommissär im Pustertal, zum Verwalter der Stiftsherrschaft Lienz und zum Schlosshauptmann auf Bruck auf. In ihm zeigt sich, dass Johann Antons Generation nicht bei einer einzelnen Karriere stehenblieb. Vielmehr gelang es, den erreichten Rang in der Familie zu verstetigen. Gerade hierin liegt die eigentliche historische Tragweite seines Lebens: im Übergang von aufstrebender Amtsfamilie zu gefestigtem Beamtenadel.[16]
Als Johann Anton am 16. Juli 1763 in Innsbruck starb, hinterließ er daher mehr als ein beträchtliches Vermögen. Er hinterließ ein in Ämtern, Ehrenzeichen, Herrschaftsrechten und Familienstrategie verdichtetes Lebenswerk. Seine Biografie zeigt exemplarisch, wie sich im Tirol des 18. Jahrhunderts aus lokalem Besitz, juristischer Bildung, Dienstloyalität, standesbewusster Heiratspolitik und landesfürstlicher Gnade ein neuer Adelstypus formte. Johann Anton von Schullern zu Schrattenhofen steht damit an der Schnittstelle von Herkunft und Aufstieg, von Verwaltung und Herrschaft, von Familiengedächtnis und Reichsverfassung. Eben deshalb ist seine Gestalt nicht nur genealogisch, sondern auch sozial- und verfassungsgeschichtlich von besonderem Interesse.[17]
Anmerkungen
[1] Zu Lebensdaten und Grundcharakter der Laufbahn vgl. Hermann von Schullern zu Schrattenhofen, „Über einige Familien des tirolischen Beamtenadels. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Familie“, in: Jahrbuch der k. k. Heraldischen Gesellschaft Adler, N. F. 5/6 (1895), S. 110–114; zusammenfassend auch der biographische Überblick in Wikipedia.
[2] Zur Stellung Bartlmä Schuellers, zum Erwerb des Schrotterhofes, zur Lehensfähigkeit und zum Vermögen der Verlassenschaft vgl. Schullern, „Über einige Familien“, S. 110–112; zusammenfassend auch Wikipedia.
[3] Zu Johann Schueller als Abgeordnetem der Landgemeinden, Marktviertelsausschuss in Schwaz sowie zu seinen Leistungen während der bayerisch-französischen Kriegsläufe vgl. Schullern, „Über einige Familien“, S. 111–112; zum überlieferten Wortlaut des Ritterstandsdiploms zusammenfassend Wikipedia.
[4] Zum Studium in Innsbruck und zur Graduierung als utriusque iuris licentiatus vgl. Schullern, „Über einige Familien“, S. 112; zusammenfassend Wikipedia.
[5] Zur Ämterlaufbahn Johann Antons – Regimentsadvokat, Inspektor, Hofkammer-Prokurator, Kurator des Weinhart’schen Fideikommisses, Repräsentations- und Hofkammerrat sowie interimistischer Verwalter des geheimen reservierten Hofkasse-Filialamts – vgl. Schullern, „Über einige Familien“, S. 112–114; zusammenfassend Wikipedia.
[6] Zur Ehe mit Catharina Eleonora Lachemayr von Ehrenheimb und Madlein, zu Kindern und Familienzusammenhang vgl. Schullern, „Über einige Familien“, S. 112–114; ergänzend Hermann von Schullern, „Die Lachemair von und zu Ehrenheimb und Madlein. Ein Beitrag zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Tiroler Beamtenadels“, in: Monatsblatt der Heraldischen Gesellschaft Adler 8 (1917–1921), S. 25–27, 33–35, 49–51, 57–59, 64–67, 69–73. Zum Publikationsnachweis der Lachemayr-Studie vgl. auch das Inhaltsverzeichnis der Gesellschaft Adler.
[7] Zur Ritterstandserhebung von 1734 und ihrer Begründung durch eigene und väterliche Verdienste vgl. Schullern, „Über einige Familien“, S. 113–114; zusammenfassend Wikipedia.
[8] Zu Gnadenkette, Tabatiere und weiteren Gnadenerweisen aus dem Umfeld Karls VI. und Maria Theresias vgl. Schullern, „Über einige Familien“, S. 113–114; zusammenfassend Wikipedia.
[9] Zu den archivalisch nachgewiesenen Belehnungen 1751 und 1761 vgl. Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 21 Nr. 3908 und Nr. 3909; zusammenfassend Wikipedia.
[10] Zum Status Petershausens als Reichsabtei seit 1214 vgl. Helmut Maurer, „Petershausen“, in: Historisches Lexikon der Schweiz; zur institutionellen Genese des schwäbischen Reichsprälatenkollegiums und zum votum curiatum seit 1512 vgl. Sarah Hadry, „Reichsprälatenkollegium“, in: Historisches Lexikon Bayerns.
[11] Zur ausdrücklichen Bezeichnung Hilzingens als österreichisches Lehen des Klosters Petershausen vgl. LEO-BW, Ortsartikel „Hilzingen“.
[12] Die staats- und lehnrechtliche Einordnung des Vorgangs als reichsrechtlich gerahmter und zugleich vorderösterreichisch überformter Lehnskomplex folgt der in deinem beigefügten Entwurf ausgearbeiteten Präzisierung und wird durch die herangezogenen Lexikon- und Ortsartikel gestützt.
[13] Zum Revers von 1751, insbesondere zur Nennung Maria Theresias als „Lehensfrau“, Petershausens als „Reichsgotteshaus“ sowie zu hoher und niederer Obrigkeit und Kriminaljurisdiktion, vgl. die im Entwurf ausgewertete Transkription des Reverses.
[14] Zur Erneuerung von 1761 als Ausdruck fortbestehender Rechtsbindung vgl. den Entwurf sowie die dort herangezogene lehnrechtliche Einordnung.
[15] Methodisch ist festzuhalten, dass die Gnadenerweise und der Revers die Nähe Johann Antons zum habsburgischen Patronage- und Versorgungssystem plausibel machen, nicht aber unmittelbar eine persönliche Initiative Maria Theresias bei der Belehnung beweisen. Diese vorsichtige Deutung ist im beigefügten Entwurf ausdrücklich hervorgehoben.
[16] Zu Johann Franz Jakob von Schullern als Träger der familialen Verstetigung vgl. Schullern, „Über einige Familien“, S. 114–116; zusammenfassend auch den biographischen Überblick zu Johann Franz Jakob.
[17] Zur Gesamtdeutung Johann Antons als Vertreter des habsburgischen Funktions- und Beamtenadels sowie zur besonderen Aussagekraft der Belehnung mit Hilzingen und Staufen vgl. den beigefügten Entwurf.
Quellen- und Literaturverzeichnis
Ungedruckte Quellen
Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 21 Nr. 3908: Johann Anton von Schullern zu Schrattenhofen erhält vom Kloster Petershausen die Herrschaften Staufen und Hilzingen zu Lehen, 8. Februar 1751.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Generallandesarchiv Karlsruhe, Abt. 21 Nr. 3909: Johann Anton von Schullern zu Schrattenhofen übernimmt vom Kloster Petershausen die Herrschaften Staufen und Hilzingen als Lehen, 25. November 1761.
Lehensrevers Johann Antons von Schullern zu Schrattenhofen vom 8. Februar 1751, nach vorliegender Transkription.
Gedruckte Quellen und Literatur
Adler, Sigmund: „Lehenwesen“, in: Ernst Mischler / Josef Ulbrich (Hrsg.), Österreichisches Staatswörterbuch. Handbuch des gesamten österreichischen öffentlichen Rechtes, Bd. 3, Wien 1907, S. 474–484.
Bruder, Adolf / Beyerle, Konrad: „Lehnswesen“, in: Staatslexikon, 3. Aufl., Bd. 3, Freiburg im Breisgau 1910, Sp. 754–774.
Hadry, Sarah: „Reichsprälatenkollegium“, in: Historisches Lexikon Bayerns.
Maurer, Helmut: „Petershausen“, in: Historisches Lexikon der Schweiz.
Miller, Matthias: „Lehensbriefe und -reverse“, in: Südwestdeutsche Archivalienkunde / LEO-BW.
Schullern zu Schrattenhofen, Hermann von: „Die Lachemair von und zu Ehrenheimb und Madlein. Ein Beitrag zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte des Tiroler Beamtenadels“, in: Monatsblatt der Heraldischen Gesellschaft Adler 8 (1917–1921), S. 25–27, 33–35, 49–51, 57–59, 64–67, 69–73.
Schullern zu Schrattenhofen, Hermann von: „Über einige Familien des tirolischen Beamtenadels. Ein Beitrag zur Geschichte der deutschen Familie“, in: Jahrbuch der k. k. Heraldischen Gesellschaft Adler, N. F. 5/6 (1895), S. 106–119.
„Hilzingen“, in: LEO-BW. Landeskunde entdecken online.
„Reichsunmittelbarkeit“, in: Historisches Lexikon der Schweiz.